Sieben bis acht Wochen vor dem vorgezogenen Bundestagswahltermin (23.2.25) konnten die zuglassenen Parteien mit dem Plakatieren beginnen. Und für das Abhängen der Wahlkampfplakate gibt es eine Frist von einer bis zwei Wochen. Also erneut viel Arbeit unter Zeidruck für die ehrenamtlichen Helfer, damit es kein Bußgeld für ihre Partei gibt.
(04.03.2025; ergänzt 07.03.25)